Wildernde Hunde

Am 08. Jan 21 wurde in dem an das Neubaugebiet angrenzenden Gelände ein an Kopf- und Hinterteil stark verletztes Reh aufgefunden,
welches aufgrund der Schwere der Verletzungen durch den Jagdpächter von seinen Qualen erlöst werden musste.

In letzter Zeit wurde im Umfeld Schalkenmehrens bereits mehrfach ein freilaufender, Wild hetzender Hund beobachtet.

Die Bedürfnisse Ihres Hundes mit den Ansprüchen anderer Menschen und Tiere in Einklang zu bringen, liegt in der Verantwortung
des Hundeführers.
Beim Ausführen Ihres Hundes sollten Sie deshalb dem Schutz der freilebenden Tiere und der Rücksicht gegenüber anderen
Naturnutzern Vorrang einräumen.

Die für Schalkenmehren geltende Verordnung legt fest:

„Auf öffentlichen Straßen und Wegen, innerhalb der bebauten Ortslage und im Naturschutzgebiet der Maare sowie im Wald
(Landschaftsschutzgebiet) dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.  Außerhalb bebauter Ortslagen sind diese umgehend
und ohne Aufforderung anzuleinen
wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. In öffentlichen Anlagen ist es verboten,
Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen,
Maaren oder Wasserbecken baden zu lassen. Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass öffentliche Anlagen, Gehflächen,
Straßen und Wege nicht durch Hundekot verunreinigt werden.
Zur Beseitigung bereits erfolgter Verunreinigungen sind Halter und Führer unverzüglich verpflichtet“.

Angemerkt sei in diesem Zusammenhang, dass durch Krankheitserreger, die aus dem auf den Weiden hinterlassenen Hundekot stammen,
das im Naturschutzgebiet weidende Vieh sich vermehrt infiziert und in der Folge mit Antibiotika behandelt werden muss.

Auch eine zunehmend häufiger festgestellte Unsitte, den Hundekot zwar einzutüten, dann aber gleich vor Ort in der Landschaft zu entsorgen,
wirft erhebliche Fragen zum Rechts- und Umweltverständnis dieser Hundehalter auf.

 

Wer nun aber schlussfolgert, die Gemeinde Schalkenmehren sei hundefeindlich, hat den Sinn dieses Aufrufs nicht verstanden.

Weitere Information zum Ausführen Ihres Hundes in  finden sie unter
3-5018653-Folder-Mit-dem-Hund-neu-092013.pdf (ljv-rlp.de)